Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Die Kosten für privatversicherte Patienten richten sich in unserer Praxis nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh), die Abrechnung erfolgt zum 1,8-fachen Satz. Privatversicherte erhalten bei uns eine Honorarvereinbarung und sollten bereits zu Beginn der Therapie mit ihrer Kasse klären, ob und wieviele Kosten übernommen werden können.
Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient/eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt, die Entscheidung hierzu trifft der behandelnde Arzt.
Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Perspektiven und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeuten gemeinsam mit ihren Patienten jeweils individuelle Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können.
Das Ziel der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit des Menschen in Alltag, Schule und Beruf.
Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:
Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin als Behandlerin. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.